Platzregeln Am Alten Fliess

Ergänzend zu den allgemeinen Golfregeln gelten die folgenden Platzregeln ganzjährig:

Zeitweilige oder saisonbedingte Platzregeln werden durch Aushänge im Sekretariat, am Übungsgrün I sowie an den Starterhäuschen der roten, weißen und gelben Schleifen bekannt gegeben. Bitte informieren Sie sich vor Beginn Ihrer Runde.

Sie können sich die Regeln auch über den Download Button herunterladen.

 

1. Ungewöhnlichen Platzverhältnisse (Regel 16.1b)

Auch ohne Kennzeichnung gelten die Kugeleiben, die als 150-m-Markierung am Rande des Fairways stehen, als ungewöhnliche Platzverhältnisse. Straflose Erleichterung nach Regel 16.1b darf in Anspruch genommen werden.

2. Tierkot

Nach Wahl des Spielers darf Tierkot behandelt werden als

  • Ein loser hinderlicher Naturstoff, der nach Regel 15.1 entfernt werden darf, oder
  • Boden in Ausbesserung, von dem Erleichterung nach Regel 16.1 gewährt wird.

3. Spielverbotszonen (Regel 2.4.)

  1. Für sämtliche auf dem Platz befindlichen Spielverbotszonen (SVZ), die mit grünen Kappen gekennzeichnet sind, gilt ein Betretungsverbot. Liegt ein Ball außerhalb der SVZ im Gelände, im Bunker oder auf dem Grün, aber eine SVZ beeinträchtigt den Raum des beabsichtigten Schwungs oder Stands, muss der Spieler nach Regel 16.1f(2) verfahren.

    Strafe bei Verstoß – Grundstrafe (2 SS)

    Die Spielleitung kann das Betreten einer SVZ darüber hinaus als schwerwiegendes Fehlverhalten unter Verstoß gegen Regel 1.2 mit einer Disqualifikation ahnden.

  2. Auch ohne Kennzeichnung gilt die Straße hinter den Grüns der Bahnen rot 9 und weiß 9 und alle Flächen jenseits davon als Spielverbotszone (ohne Betretungs­verbot). Liegt der Ball eines Spielers in diesem Bereich oder ist dies bekannt oder so gut wie sicher, muss der Spieler einen Ball in der ausgewiesenen Dropzone hinter dem Doppelgrün droppen. Die Dropzone ist ein Erleichterungsbereich nach Regel 14.3. Der Spieler darf keine andere Erleichterung nach Regel 16.1b in Anspruch nehmen und darf den Ball auch nicht spielen wie er liegt.

4. Grobe Verstöße gegen die Schonung des Platzes

Platzschonendes Verhalten wird von allen Spielern unbedingt erwartet. Das Beseitigen von Pitchmarken, das Zurücklegen von Divots, das Harken der Bunker etc. gehören zu den grund­legenden Verhaltenspflichten. Insbesondere ist es auch untersagt, den Ball mit dem Flaggenstock aus dem Loch zu ziehen oder mit dem Trolley oder E-Cart zwischen Grünbunker und Grün oder zwischen Grün und anliegenden Wasserflächen durchzufahren.

Die Spielleitung kann grobe Verstöße gegen die Vorschriften zur Schonung des Platzes als schwerwiegendes Fehlverhalten im Sinne der Regel 1.2 mit einer Disqualifikation ahnden.

Bedeutung der Signaltöne

Unabhängig davon obliegt die Unterbrechung des Spiels bei Blitzgefahr der Eigenverantwortung jedes Spielers!