Platzregeln Am Alten Fliess

Ergänzend zu den allgemeinen Golfregeln gelten die folgenden Platzregeln ganzjährig:

Zeitweilige oder saisonbedingte Platzregeln werden durch Aushänge im Sekretariat, am Übungsgrün I sowie an den Starterhäuschen der roten, weißen und gelben Schleifen bekannt gegeben. Bitte informieren Sie sich vor Beginn Ihrer Runde.

Sie können sich die Regeln auch über den Download Button herunterladen.

Straflose Erleichterung bei ungewöhnlichen Platzverhältnissen im Gelände (Regel 16.1b)

Straflose Erleichterung wird gewährt, wenn der Ball im Gelände liegt und die Behinderung durch ungewöhnliche Platzverhältnisse (UPV) vorliegt. UPV können durch blaue Pfähle oder weiße Linien gekennzeichnet sein.
Unbewegliche Hemmnisse

  • Alle Wege mit künstlich angelegten Oberflächen
  • Vogelstangen
  • Junge Bäume mit Stützpfählen oder Abspannseilen
  • Kugeleiben, die als 150-m-Markierungen am Rand der Fairways stehen. Ist es bekannt oder so gut wie sicher, dass der Ball in einer solchen Eibe verloren gegangen ist, darf der Spieler nach Regel 16.1a (I) ebenfalls straflose Erleichterung in Anspruch nehmen.

Spielverbotszonen

Jeweils rechts der Spielbahnen Rot 7 und Weiß 4 sind Spielverbotszonen, die durch blaue Pfähle mit grünem Kopf gekennzeichnet sind. Diese Zonen sind in der Tiefe nicht begrenzt.

Auch auf den Spielbahnen Rot 8 und 9, Weiß 5 und 9 sowie Gelb 1 befinden sich Flächen, die durch blaue Pfähle mit grünem Kopf gekennzeichnet sind. Hier ist straflose Erleichterung nach Regel 16.1 in Anspruch zu nehmen.

Drop-Zone hinter den Grüns Rot/Weiß 9

Kommt ein Ball beim Anspielen der Grüns Rot 9 oder Weiß 9 auf oder jenseits des befestigten Weges zur Ruhe, so ist der Ball straflos aufzunehmen und in der ausgewiesenen Drop-Zone hinter dem Grün neu ins Spiel zu bringen.

Auf dem Grün – Flaggenstock

Es ist verboten den Ball mit dem Flaggenstock aus dem Loch zu ziehen.

Ungewöhnliche Platzverhältnisse –

Gefährdung durch Tiere (Regel 16.2)

Liegt ein Ball unterhalb einer Eiche, deren Stamm mit einem rot-weißen Warnband gekennzeichnet ist (Hinweis auf Eichen-Prozessionsspinner), so darf der Spieler straflose Erleichterung nach Regel 16.2 in Anspruch nehmen.

Strafe für den Verstoß gegen eine Platzregel:

  • Zählspiel – Zwei Strafschläge
  • Lochspiel – Lochverlust

Betretungsverbot für Teiche/Teichfolien

Das Betreten der Uferböschungen und Teiche ist auf dem gesamten Platz ausdrücklich verboten, sowohl zum Schutz der Tiere als auch zur Vermeidung von Schäden an den Teichfolien.

Bedeutung der Signaltöne

Unabhängig davon obliegt die Unterbrechung des Spiels bei Blitzgefahr der Eigenverantwortung jedes Spielers!