Platzregeln Am Alten Fliess

Ergänzend zu den allgemeinen Golfregeln gelten die folgenden Platzregeln ganzjährig:

Zeitweilige oder saisonbedingte Platzregeln werden durch Aushänge im Sekretariat, am Übungsgrün I sowie an den Starterhäuschen der roten, weißen und gelben Schleifen bekannt gegeben. Bitte informieren Sie sich vor Beginn Ihrer Runde.

Sie können sich die Regeln auch über den Download Button herunterladen.

1. Straflose Erleichterung bei ungewöhnlichen Platzverhältnissen im Gelände (Regel 16.1b)

Straflose Erleichterung wird gewährt, wenn der Ball im Gelände liegt und die Behinderung durch ungewöhnliche Platzverhältnisse (UPV) vorliegt. UPV können durch blaue Pfähle oder weiße Linien gekennzeichnet sein. Unbewegliche Hemmnisse sind auch:

  • Alle Wege mit künstlich angelegten Oberflächen
  • Vogelstangen
  • Junge Bäume mit Stützpfählen oder Abspannseilen
  • Kugeleiben, die als 150-m-Markierungen am Rand der Fairways stehen. Ist es bekannt oder so gut wie sicher, dass der Ball in einer solchen Eibe verloren gegangen ist, darf der Spieler nach Regel 16.1a ebenfalls straflose Erleichterung in Anspruch nehmen.

2. Straflose Erleichterung von ungewöhnlichen Platzverhältnissen im Gelände (Regel 15.1b)

Behinderung durch Kot von Wasservögeln. Dies betrifft die Lage des Balls, den Raum des beabsichtigten Schwungs und den Stand des Spielers.

3. Spielverbotszonen mit Betretungsverbot (Regel 2.4.)

  1. Gekennzeichnet durch Blaue Pfähle mit grünen Köpfen:
    Diese Spielverbotszonen sind in der Tiefe teilweise nicht begrenzt.
    Straffreie Erleichterung nach Regel 16.1f muss von der Behinderung durch die Spiel- und Betretungsverbotszone in Anspruch genommen werden.
  2. Gekennzeichnet durch rote Pfähle mit grünen Köpfen:
    Erleichterung nach Regel 17.1e muss mit einem Strafschlag von der Behinderung durch die Spiel- und Betretungsverbotszone in Anspruch genommen werden.

Strafe für das Spielen eines Balles vom falschen Ort oder für das unzulässige Betreten der Spielverbotszone unter Verstoß gegen diese Platzregel:
Grundstrafe nach Regel 14.7a (2 Strafschläge); im Wiederholungsfall: Disqualifikation.

4. Drop-Zone Grüns rote 9 und weiße 9

Kommt beim Anspielen der Grüns rot 9 und weiß 9 ein Ball auf oder jenseits des befestigten Weges zur Ruhe, so ist der Ball straflos aufzunehmen und in ausgewiesener Drop-Zone hinter den Grüns neu ins Spiel zu bringen.

Strafe für das Spielen eines Balles vom falschen Ort unter Verstoß gegen diese Platzregel:
Grundstrafe nach Regel 14.7a (2 Strafschläge)

5. Es ist verboten den Ball mit dem Flaggenstock aus dem Loch zu ziehen.

Strafe bei Verstoß gegen dieses Platzregel:
Grundstrafe nach Regel 1.2b (2 Strafschläge); im Wiederholungsfall: Disqualifikation.

6. Es ist verboten zwischen Grünbunker und Grün, Grün und anliegenden Wasserflächen oder anderweitig nicht für die Durchfahrt freigegebene Flächen mit einem Ecart oder Trolley durchzufahren.

Strafe bei Verstoß gegen dieses Platzregel:
Grundstrafe nach Regel 1.2b (2 Strafschläge); im Wiederholungsfall: Disqualifikation.

Bedeutung der Signaltöne

Unabhängig davon obliegt die Unterbrechung des Spiels bei Blitzgefahr der Eigenverantwortung jedes Spielers!